Unternehmensgründungen per Video-Meeting möglich!
Deutschland macht bei der Digitalisierung einen Schritt nach vorne: Seit 1. August ist eine Unternehmensgründung per Video-Meeting möglich! 👨💻🚀 🥳
Bislang mussten Gründerinnen und Gründer persönlich beim Notar erscheinen. Nun entbindet sie das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) von dieser Pflicht. 📑
Die neue Regelung gilt allerdings nur für die Gründung einer GmbH oder UG. Für eine Aktiengesellschaft braucht es weiter den Gang zum Notar. Und auch wer Mitarbeiter*innen am Unternehmen beteiligen möchte, kann das nicht online erledigen. ❗
Weitere Details zum Gesetz findet ihr in diesem Artikel von Elektroniknet.
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